Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Bebauungsplan Lelm Nr. 5 „Ackerstraße II“ mit örtlicher Bauvorschrift zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerstraße“
Plangeltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand Lelms nördlich der Straße „Am Friedhof“ und umfasst die Flächen vom derzeitigen Ortsrand bis zu einem Feldweg im Osten und einem Graben im Norden. Der Planbereich betrifft die Gemarkung Lelm, Flur 2, landwirtschaftliche Flächen auf den Flurstücken 99/2, 97/1, 97/2, 97/3 und 97/4, Wohngrundstücke auf den Flurstücken 97/8 (teilweise), 97/9 (teilweise) und 97/10 (teilweise), die Ackerstraße mit dem Flurstück 382 (teilweise) sowie einen Feldweg mit den Flurstücken 341/3 und 341/4 (teilweise).
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 1,87 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).
Die durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft werden durch die Stilllegung ackerbaulich genutzter Flächen im Umfang von 5.600 m² auf dem Flurstück 163/3 der Flur 5, Gemarkung Rottorf ausgeglichen (siehe Lageplan). Die Maßnahmen sind als Ausgleich den Eingriffen im Geltungsbereich im Sinne von § 9 Abs. 1a und § 135 BauGB in Verhältnis der zulässigen versiegelten Flächen zugeordnet. Die Bau- und Verkehrsflächen sind dabei wie folgt zu berücksichtigen:
- Verkehrsflächen: 100% Versiegelung
- Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,4: 60% Versiegelung
- Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,3: 45% Versiegelung.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung, der örtlichen Bauvorschrift und dem Entwurf der Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 05.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung sowie vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen können während des o.g. Auslegungszeitraumes (veröffentlichungszeitraumes) auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen
oder https://www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Fachbereichs 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, genutzt werden (links neben der Haupteingangstür).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
- Boden
- Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.
- Wasser
- Abhandlungen der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Abführen von Niederschlagswasser.
- Luft/Klima
- Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
- Arten und Lebensgemeinschaften
- Auswirkungen auf das Schutzgut durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogelkartierungen.
- Landschafts-(Orts-)bild
- Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.
- Mensch (Immissionsschutz)
- Aussagen zu den zu erwartenden Immissionen und den gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen.
Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:
- Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
- Landschaftsplan der Stadt Königslutter,
- Stellungnahme des Landkreis Helmstedt zur Biotopbewertung, Ortsrandeingrünung, Anpflanzungen auf Privatgrundstücken, Artenschutz, Boden-schutz, Gewässer, Niederschlagswasser, Archäologie.
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Immissionsschutz
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Immissionsschutz, zum Graben, Niederschlagswasser und naturschutzfachlicher Ausgleich
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz und Bodenbewertung
- Stellungnahme der Feldmarksinteressentschaft zu Grünflächen und Immissionen
- Bürgerstellungnahmen zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Naturentwicklung als Planungsalternative
Folgende Gutachten liegen vor:
- Lareg. (2022). B-Plangebiet „Ackrstraße II“ in Lelm – Kartierbericht – Biotoptypen, Brutvögel, Feldhamster.
- UntegGmbH (2021). Erschließungsmaßnahme Baugebiet Lelm, „Am Friedhof“ – Orientierendes Baugrundgutachten.
- Bonk - Maire - Hoppmann PartG mbH. (2022). Schalltechnisches Gutachten zur Bauleitplanung „Am Friedhof“ in Königslutter am Elm, OT Lelm.
Planungsziele:
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan möchte die Stadt Königslutter am Elm in Lelm Bauland für die Eigenentwicklung der Ortschaft bereitstellen. Hierzu soll auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche am nordöstlichen Ortsrand von Lelm ein Wohngebiet ausgewiesen werden. Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes - Lelm Nr. 5 „Ackerstraße II“ mit örtlicher Bauvorschrift zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerstraße“– notwendig. Die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist bereits im Flächennutzungsplan vorgezeichnet. Das Bauland ist für den individuellen Einfamilienhausbau aber auch für eine verdichtete Bauweise mit Doppelhäusern vorgesehen. Dies entspricht der Nachfrage im ländlichen Ortsteil und andererseits dem Interesse der Stadt Bauflächen zu verdichten. Der vorliegende Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Königslutter am Elm, den 26.06.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl