Standesamt
Geburt (Vaterschaftsanerkennung)
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt in dessen Bezirk Ihr Kind geboren ist.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Anzeigepflichtig bei einer Hausgeburt ist der Vater des Kindes, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist. Ist Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt gekommen, wird die Geburt in der Regel durch das Krankenhaus angezeigt. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk das Krankenhaus liegt.
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
- bei einer ledigen Mutter, ihre Geburtsurkunde, und ggf. die Vaterschaftsanerkennung, bzw. Sorgerechtserklärung und die Geburtsurkunde des Vaters
- bei Ehegatten eine Heiratsurkunde
- wenn die Heirat im Ausland stattgefunden hat, eine Heiratsurkunde mit Übersetzung
- bei einer geschiedenen Mutter, ihre Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
- bei einer verwitweten Mutter, ihre Eheurkunde mit Sterbevermerk des Ehegatten
- wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, ist zusätzlich der Reisepass vorzulegen
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
Vaterschaftsanerkennung:
Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Vater persönlich bei seinem zuständigen Standesamt oder Jugendamt die Vaterschaft zu dem bereits geborenen oder auch zu dem erwarteten Kind (vor der Geburt) anerkennt und die Mutter zustimmt.
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- wenn die Mutter geschieden ist, eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.