Lärmaktionsplan der Stadt Königslutter am Elm

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) sind die Gemeinden gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Für die Umsetzung der 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist erstmals die Verwendung eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahrens vorgeschrieben. Die Kartierungsergebnisse der Lärmkartierung der 4. Runde weichen auf Grund der neuen Berechnungs- und Darstellungsvorgaben z.T. deutlich von den vorhergehenden Lärmkartierungen ab. Die Ergebnisse sind daher nicht mit den vorhergehenden Kartierungen vergleichbar. Eine Ab- oder Zunahme der Lärmbelastung in Königslutter am Elm lässt sich daraus nicht ableiten.

Eine Betroffenheit nach den o. g. Kriterien ergibt sich für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/ Jahr, d. h. im Stadtgebiet trifft dies auf die Bundesautobahn A2 und neu hinzugekommen auf einen Teilbereich der Landesstraße L290  mit rund 8.500 Kfz/ Tag zu.

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans einzubinden.

In der Zeit vom 02.01.2024 bis 03.02.2024 bestand die Möglichkeit sich zum Entwurf des   Lärmaktionsplanes zu äußern. Bedenken und Anregungen gab es seitens der Bevölkerung jedoch keine. Die Stellungnahmen von Seiten der Behörden wurden vom beauftragten Fachplanungsbüro ausgewertet und im Abwägungsvorschlag dargestellt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde überarbeitet und in den politischen Gremien beraten.

Die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes erfolgte in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.04.2024.

Der Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Hier geht es zum Lärmaktionsplan 4. Runde (pdf.-Dokument einfügen)

Hier geht es zu den Umweltkarten Niedersachsen

Thema Luft und Lärm Niedersächsische Umweltkarten (umweltkarten-niedersachsen.de)

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