Ausgenommen sind Hunde, die u.a. zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
Wer seinen Hund trotzdem in Wald und Flur laufen lässt, verstößt gegen das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen.“