Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 15.03.2022, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 15.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht wurden.
Bebauungsplan Lelm Nr. 5 – Ackerstraße II, zugl. 2. Änderung B-Plan Ackerstraße – mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
Plangeltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich am nordöstlichen Ortsrand Lelms nördlich der Straße „Am Friedhof“ und umfasst die Flächen vom derzeitigen Ortsrand bis zu einem Feldweg im Osten und einem Graben im Norden. Der Planbereich betrifft die Gemarkung Lelm, Flur 2, landwirtschaftliche Flächen auf den Flurstücken 99/2, 97/1, 97/2, 97/3 und 97/4, Wohngrundstücke auf den Flurstücken 97/8 (teilweise), 97/9 (teilweise) und 97/10 (teilweise), die Ackerstraße mit dem Flurstück 382 (teilweise) sowie einen Feldweg mit den Flurstücken 341/3 und 341/4 (teilweise). Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 1,87 ha. (siehe Gebietsabgren-zung/Geltungsbereich).
Planungsziele:
Die Nachfrage nach Wohnbauland ist weiterhin, nicht nur in den Oberzentren Braunschweig und Wolfsburg, sondern auch in der Stadt Königslutter am Elm hoch und bezahlbarer Wohnraum/Bauland stehen derzeit nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan möchte die Stadt Königslutter in Lelm Bauland für die Eigenentwicklung der Ortschaft bereitstellen. Die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist bereits im Flächennutzungsplan vorgezeichnet. Das Bauland ist für den individuellen Einfamilienhausbau aber auch für eine verdichtete Bauweise als Doppelhäuser vorgesehen. Dies entspricht der Nachfrage im ländlichen Ortsteil und andererseits dem Inte-resse der Stadt Bauflächen zu verdichten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 07.11.2023 bis einschließlich 11.12.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.
Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell
Königslutter am Elm, den 24.10.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl