Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Stadt Königslutter am Elm, Rathaus, Am Markt 1, Eingangsbereich – Aushangkasten,
38154 Königslutter am Elm
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Königslutter am Elm, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 1.03, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Königslutter am Elm, den 29.06.2023
Im Auftrage
gez. Fehse