Winterdienst durch die Stadt Königslutter am Elm:
Wo wird von der Stadt der Winterdienst durchgeführt?
- Auf den Fahrbahnen (ohne Gossen) und Radwegen (nicht gemeinsame Geh- und Radwege).
- Auf den Gehwegen vor Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.
- Auf den Gehwegen vor städtischen Grundstücken.
Kein Winterdienst erfolgt
- auf den Fahrbahnen von Straßen und Straßenabschnitten, die nur dem Anliegerverkehr dienen, keinen Gehweg haben und weniger als 4 m breit sind.
Wann kommt der Schneepflug?
Streufahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Das Räumen und Streuen ist nach Prioritäten (Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Straßen) organisiert.
Leider ist dabei nicht zu vermeiden, dass Schnee von der Fahrbahn auf die von den Anliegern bereits geräumten angrenzenden Gehwege gelangt. Die Stadt Königslutter am Elm bittet diesbezüglich um Verständnis.
Wie erfolgt der Winterdienst?
- Personal: Der Baubetriebshof kann im 3-Kolonnen-Betrieb bis zu 7 Tage in der Woche eingesetzt werden.
- Fahrzeuge: Bis zu 3 Streufahrzeuge, Schneepflüge und Kleinfahrzeuge sind im Einsatz.
Darüber hinaus sind im Auftrag der Stadt in den Ortschaften und auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen weitere Räumfahrzeuge unterwegs.
- Einsatzzeiten je nach Bedarf 5.45 – 21.00 Uhr.
Winterdienst durch die Anlieger:
Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?
- Eigentümerinnen/Eigentümer der an öffentliche Straßen anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke.
- Nießbraucherinnen/Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte und Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigte.
Die Winterdienstpflicht der Anlieger ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Königslutter am Elm sowie aus der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Königslutter am Elm.
Die Satzungen finden Sie auf unserer Homepage www.koenigslutter.de unter Rathaus/Stadtverwaltung/Ortsrecht.
Wer seiner Schneeräum- und Streupflicht z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen kann, muss trotzdem die Durchführung des Winterdienstes (z.B. durch Nachbarn, Familienangehörige, Firmen) gewährleisten.
Wo ist der Winterdienst durchzuführen?
- Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m vollständig, ansonsten mindestens in einer Breite von 1,50 m.
- Wenn Gehwege nicht vorhanden sind, ausreichend breite Streifen von mindestens 1,00 m Breite neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn.
- Gemeinsame Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 2,00 m vollständig, ansonsten mindestens in einer Breite von 2,00 m.
- In verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen neben der von der Stadt freigehaltenen Trasse ausreichend breite Streifen von mindestens 1,00 m Breite vor den Grundstücken sowie mindestens 0,80 m breite Zugänge.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Bei Schneefall bzw. Schnee- und Eisglätte zur Sicherung des Fußgängertagesverkehrs werktags von 7.00 - 20.00 Uhr sowie an Sonn- oder Feiertagen von 8.30 - 20.00 Uhr.
Wie ist der Winterdienst durchzuführen?
Die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze usw. sind generell bei Schneefall so freizuhalten bzw. bei Glätte abzustreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Schneeräumen:
- Schnee und Eis sind so zu lagern, dass der Verkehr auf Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen nicht gefährdet oder behindert wird.
- Schnee und Eis von den Grundstücken dürfen nicht auf die öffentlichen Verkehrsflächen gebracht werden.
- Schnee und Eis dürfen nicht zum Nachbarn gefegt oder geschoben werden.
Abstreuen:
- Generell mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln.
- Salz und Chemikalien sind verboten.
- Ein Salz/Sandgemisch im Verhältnis 1:3 darf – den Witterungsverhältnissen angepasst – ausschließlich an gefährlichen Stellen verwendet werden. Dies sind z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge, starke Gefälle- oder Steigungsstrecken.
Bei Tauwetter:
- Gehwege sind vom vorhandenen Eis zu befreien.
- Straßeneinläufe und Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten. Dies gewährleistet den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers.
Weitere Informationen
Für Rückfragen und weitere Auskünfte zum Winterdienst stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Bürgerdienste zur Verfügung unter:
Tel.: 05353/912-183 und 05353/912-184 sowie
E-Mail: buergerdienste@koenigslutter.de
Vorsicht Eiszapfen!
Beseitigungspflichtig sind grundsätzlich die Hauseigentümer. Fußgänger sollten jedoch auf herunterhängende Eiszapfen und Dachlawinen achten.
Stadt Königslutter am Elm
Fachbereich Bürgerdienste