Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 13.12.2016, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 21.12.2016 ortsüblich bekannt gemacht wurden.
Bebauungsplan Glentorf Nr. 6 „In den Gärtlingen“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
Plangeltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Glentorf. Er wird im Osten durch die Kreisstraße 1 (Rotdornallee) und im Süden durch den Sandweg und die jeweils bestehende Bebauung begrenzt. Im Westen grenzen Acker- und Grünlandflächen an, im Norden begrenzt ein bestehender Graben den Planbereich (Gemarkung Glentorf, Flur 3, Flurstücke 28/1, 29/5, 26/4).
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 3 ha.
Die durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden
durch
1. eine Aufforstung des Flurstücks 58, Flur 2, Gemarkung Glentorf (7.201 m²),
2. eine Aufforstung auf dem Flurstück 62, Flur 2, Gemarkung Glentorf von 468 m² und
3. eine Extensivierung und Bewirtschaftung als extensives Grünland von 2.000 m² auf
dem Flurstück 61, Flur 2, Gemarkung Glentorf ausgeglichen.
Die Maßnahmen sind als Ausgleich den Eingriffen im Geltungsbereich im Sinne von § 9
Abs. 1a und § 135 BauGB in Verhältnis der zulässigen versiegelten Flächen zugeordnet. Die
Bau- und Verkehrsflächen sind dabei wie folgt zu berücksichtigen:
- Verkehrsflächen: 100% Versiegelung
- Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,3: 45% Versiegelung
Planungsziel:
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan möchte die Stadt Königslutter in Glentorf Bauland für die Eigenentwicklung der Ortschaft bereitstellen. Die grundsätzliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist bereits im Flächennutzungsplan vorgezeichnet. Das Bauland ist für den individuellen Einfamilienhausbau vorgesehen, da dies der Nachfrage in diesem ländlichen Ortsteil entspricht.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses
Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail Rück-sprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.
Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell
Königslutter am Elm, den 10.12.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl