Alle Neuigkeiten

Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (vom 19.02.2008) gem. § 1 Abs. 8 BauGB + Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Geltungsbereich: Genordet, ohne Maßstab

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm:

-Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (vom 19.02.2008) gem. § 1 Abs. 8 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf, An der Autobahn“

-Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Ochsendorf Nr. 2.1 „Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf, An der Autobahn, 1. Änderung“

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Aufhebung des am 19.02.2008 vom Verwaltungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf, An der Autobahn“ beschlossen.

Ebenfalls hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm in seiner Sitzung am 05.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ochsendorf Nr. 2.1 „Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf, An der Autobahn, 1. Änderung“ beschlossen.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für den aufgehobenen Aufstellungsbeschluss sowie für den vom Verwaltungsausschuss „neu“ gefassten Aufstellungsbeschlusses sind identisch. Der Geltungsbe-reich befindet sich zwischen Ochsendorf und Klein Steimke nördlich der Autobahn A2 und östlich der Landstraße L 290.

Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung werden der Aufhebungsbeschluss sowie der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziel:
Die zwischenzeitlich vollständige Vermarktung der Flächen im bestehenden Gewerbegebiet an der Autobahn in Ochsendorf soll zum Anlass genommen werden, die Festsetzungen und Darstellungen des Bebauungsplanes an den tatsächlichen Zustand anzupassen und den Erhalt des Gewerbestandortes zu sichern. 

Um das Verfahren unter Berücksichtigung der sich in den letzten 15 Jahren veränderten Rahmenbedingungen wieder aufzunehmen und Entscheidungsmöglichkeit/Einflussnahme zu ermöglichen, wurde der Aufstellungsbeschluss vom 19.02.2008 zunächst aufgehoben. Unter Darlegung der aktuellen Sachlage wurde der Aufstellungsbeschluss  erneut beschlossen, wodurch die Durchführung eines vollständigen Verfahrens ermöglicht wird. Dieses Vorgehen ist auch Aufgrund der schwer überschaubaren bzw. nicht vollständigen Aktenlage des Verfahrens aus 2008 angebracht.


Königslutter am Elm, den 19.01.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl
 

zum Seitenanfang