Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 62. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) sowie die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.
62. Änderung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich nordöstlich der Ortslage Rottorf und westlich der Ortslage Groß Steinum auf dem Buchberg. Der Planbereich betrifft die Gemarkung Rottorf, Flur 3, Flurstück 143, 144, 142/3 sowie Flur 5 Flurstück 163/2 (in Teilen), 163/3 (in Teilen), 246, 247/1 und 236/2 (in Teilen). Die Kuppe des Buchbergs wird durch den Geltungsbereich ausgespart und somit nicht mit Modulen bestückt.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 19,5 ha.
Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung werden der Änderungsbeschluss der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsziele:
Ziel der Planung ist es, die Flächen im Geltungsbereich für eine Inanspruchnahme durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzubereiten. Mit dieser Planung soll ein Beitrag zur Energiewende durch Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen geleistet werden.
Um entsprechendes Baurecht für die Umsetzung des Vorhabens zu erwirken, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Sondergebiet: Photovoltaik“ sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet: Photovoltaik“ notwendig.
Die 62. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“ durchgeführt.
Königslutter am Elm, den 19.12.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl