Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern könnten, und Tankstellen geboten. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Bitte beachten sie auch:
- Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
- Halten Sie nach dem Zünden des Feuerwerks einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wer knallt muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.