Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 beschlossen, verschiedene Verkehrsflächen im Stadtgebiet Königslutter am Elm im Sinne des § 6 Nieders. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz zu widmen, d. h. sie werden als öffentliche Verkehrsflächen auf Dauer für den Gemeingebrauch bereitgestellt und damit in das Straßenbestandsverzeichnis eingetragen.
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