Nach Artikel 1 des WehrRÄndG 2011 und § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial bis zum 31. März 2025 Name, Vorname und Anschrift von Personen zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im Jahr 2026 volljährig werden.
Datenübermittlungen sind gem. § 36 Bundesmeldegesetz (BMG) nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies bitte schriftlich oder zur Niederschrift der Stadt Königslutter am Elm, Bürgerbüro, Am Markt 1, 38154 Königslutter am Elm (Telefax 05353/912 162) mit.
Königslutter am Elm, 06.11.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Kaya