„Mit der Richtlinie bieten wir kleinen und mittleren Städten ein niedrigschwelliges und flexibles Instrument, das ihnen dabei hilft, wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland wie die medizinische Versorgung, beim Einzelhandel oder in der Kultur wahrzunehmen“, sagte Staatssekretär Wunderling-Weilbier. „Viele kleine und mittlere Städte stehen vor großen Herausforderungen, sei es der zunehmende Onlinehandel, Leerstände, der demografische Wandel oder der Fachkräftemangel. Über das Förderprogramm ‚Zukunftsräume Niedersachsen‘ können die Kommunen konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen“, so Wunderling-Weilbier.
So zum Beispiel in Königslutter am Elm, wo mit dem aktuellen Projekt „Stadtstipendien und Stadtbauhütte in Königslutter am Elm“ Studierenden nun die Möglichkeit gegeben werden soll, Projekte für die Stadt in der Stadt umzusetzen. Geplant ist, eine „Stadtbauhütte Königslutter“ einzurichten, um an einem festen Standort ein Seminarangebot anzubieten und dadurch Strahlwirkung nach außen zu erzielen.
Matthias Wunderling-Weilbier: „Das Projekt hört sich wirklich vielversprechend an. ‚Für die Stadt, in der Stadt‘ – das ist genau der Kernpunkt der Förderrichtlinie ‚Zukunftsräume Niedersachsen‘, mit dem die Attraktivität des Stadtzentrums gesteigert werden kann.“
Der Bürgermeister der Stadt Königslutter am Elm, Alexander Hoppe, zeigte sich hocherfreut über den Förderbescheid: „Mit dem Förderprogramm ‚Zukunftsräume Niedersachsen‘ hat das Land Niedersachsen ein Programm aufgelegt, dass sich deutlich von anderen Förderprogrammen aufgrund seiner besseren Handhabung auszeichnet. Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit unserem Antrag ‚Stadtstipendien und Stadtbauhütte in Königslutter am Elm‘ wieder mit dabei sein können.“
Hintergrund
Zukunftsräume Niedersachsen
2019 hat das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung das Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ aufgelegt. Es unterstützt Projekte für die Lebendigkeit und Attraktivität von Kommunen ab 10.000 Einwohnenden mit Zentrumsfunktionen in ländlichen Räumen. Das Programm beruht auf den drei Säulen Beratung, Förderung und Vernetzung. Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuerkraft bei 90 Prozent. Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro. Um die Ideenfindung und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren, finden regelmäßig Netzwerkveranstaltungen statt.
Seit 2019 gingen mehr als 100 Interessensbekundungen ein, aus denen 85 Projekte ausgewählt wurden und mit insgesamt 16,4 Millionen Euro über die Richtlinie gefördert werden. Davon haben mehr als die Hälfte einen direkten Bezug zur Revitalisierung der Innenstädte. Im Rahmen der aktuellen Antragsrunde wurden 27 neue Projekte in das Programm aufgenommen.