Öffentliche Bekanntmachung - zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Änderungsbereich 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne Maßstab, genordet
Änderungsbereich 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne Maßstab, genordet
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Wirksamwerden der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Landkreis Helmstedt hat mit Verfügung vom 26.04.2024unter dem Az.: 63/031 54013 Änd. 59 gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm mit der folgenden Auflage genehmigt:

• Dass der Verfahrensvermerk „Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen und Satzungsbeschluss“ überarbeitet wird. Hierbei handelt es sich richtigerweise um den Feststellungsbeschluss, da ein Flächennutzungsplan und dessen Änderung nicht als Satzung beschlossen werden. Die Beschlüsse des Rates der Stadt sind jedoch alle richtig getroffen wurden. Lediglich der Verfahrensvermerk enthält den Fehler und ist daher redaktionell zu überarbeiten. Zunächst muss in der Überschrift das Wort „Satzungsbeschluss“ durch den Begriff „Feststellungsbeschluss“ ersetzt werden. Zudem enthält der Vermerk die Aussage, der Rat hätte den Bebauungsplan beschlossen. Stattdessen ist hier „die Änderung des Flächennutzungsplanes“ oder „die Flächennutzungsplanänderung“ einzufügen sowie am Ende des Satzes die Passage „als Satzung (§10 BauGB)“ zu streichen. 

Änderungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst eine Ackerfläche an der Bundesautobahn A2. Es handelt sich um das Flurstück 38 der Flur 12, Gemarkung Boimstorf, sowie einen Teil des Wegeflurstücks 40/1. Die Autobahn grenzt im Norden unmittelbar an den Geltungsbereich. Im Westen verläuft die Kreisstraße K6 die hier in Dammlage verläuft und über die Autobahn geführt wird. Die K6 knickt in der Kreuzung an der südwestlichen Geltungsbereichsecke nach Westen Richtung Boimstorf ab. Von Süden führt die Kreisstraße K56 zu dieser Kreuzung. Ein Feldweg führt von dieser Kreuzung nach Osten (Heideweg). Der Feldweg, der östlich des Geltungsbereichs verläuft, wird durch einen schmalen Gehölzbestand getrennt, der sich auf einem separaten Flurstück befindet. Der Änderungsbereich hat eine Größe von. 8 ha. 

Die vorstehende 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die
zusammenfassende Erklärung liegen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Fachbereich 4 – Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, Zimmer 14, Tel. 05353 - 912-146 oder -199 aus und können dort während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges 

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Königslutter am Elm unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Königslutter am Elm, den 13.05.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl

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