Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm
A) Der vom Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm in der Sitzung am 21.02.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der des Bebauungsplanes –Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ + Begründung sowie bereits vorliegende umweltbezogene Informationen lagen vom 08.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 im Fachbereich 4 – Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus. Ebenfalls erfolgte eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Königslutter am Elm. Die Auslegung ist über einen zu kurzen Auslegungszeitraum erfolgt. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 214 BauGB wiederholt. Es erfolgt keinerlei Änderung bzw. Anpassung der Planunterlagen. Die Planunterlagen entsprechen denen, der zuvor genannten fehlerhaften Auslegung. Die im fehlerhaften Auslegungsverfahren bereits eingegangenen Stellungnahmen gelten weiterhin und werden berücksichtigt. Gleiches gilt für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
B) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Bebauungsplan Rieseberg Nr. 4. „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“
Plangeltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Scheppau in der Gemarkung „Rieseberg“. Die Fläche wird zurzeit ackerbaulich genutzt. Nördlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Betriebe und Wohnbebauung an. Östlich und südlich befinden sich ackerbaulich genutzte Feldflure. Nördlich in etwa 20 m Entfernung befindet sich die Landesstraße „L633“. Der Geltungsbereich umschließt nordöstlich einen Teil der Kreisstraße „K5“. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,38 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).
Zum Ausgleich der betroffenen Biotoptypen muss ein Kompensationsbedarf von 1.459,60 Werteinheiten und für das Schutzgut Boden von 500 Werteinheiten Ausgeglichen werden. Die Kompensation wird durch eine Beteiligung des Vorhabenträgers an einer Ökokontofläche am Rieseberg, auf dem Flurstück 1/5, Flur 1, Gemarkung Rieseberg erfolgen (siehe Lageplan).
Die Wiederholung der Öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 05.10.2023 bis einschließlich 07.11.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.
Der Entwurf des Bebauungsplanes samt der Begründung sowie vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen können während des o.g. Auslegungszeitraumes (veröffentlichungszeitraumes) auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de ), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Fachbereichs 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, genutzt werden (links neben der Haupteingangstür).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
- Boden
Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.
- Wasser
Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.
- Luft/Klima
Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
- Arten und Lebensgemeinschaften
Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogel- und Feldhamsterkartierungen insbesondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes der vorgefundenen Feldlerche.
- Landschafts-(Orts-)bild
Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.
- Mensch (Immissionsschutz)
Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.
Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:
- Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
- Landschaftsplan der Stadt Königslutter,
- Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen,
- Regionales Raumordnungsprogramm 2008,
- Landkreis Helmstedt
- Stellungnahme zum Immissionsschutz, Umweltbericht, Bauverbotszonen, Erschließung, Niederschlagswasserbeseitigung sowie zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen und zu archäologischen Funden und Befunden
- Wolfsburger Entwässerungsbetriebe
- Stellungnahme bezüglich Schmutz-/ Niederschlagswasserentsorgung und Hochwasserschutz.
- LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Stellungnahme über Kampfmittelverdacht.
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel
- Stellungnahme bezüglich Erschließung, Bauverbotszonen.
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
- Stellungnahme bezüglich Immissionsschutz.
Folgende Gutachten liegen vor:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Bebauungsplans Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ in Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
- Umweltbericht des Bebauungsplans Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ im Parallelverfahren zur 54. Flächennutzungsplanänderung in Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
- Schalltechnisches Gutachten zur Neuerrichtung einer Feuerwache in Königslutter Ortsteil Scheppau (Bonk - Maire - Hoppmann PartGmbH 2022).
- Orientierendes Baugrundgutachten Erschließungsmaßnahme „B-Plan Rieseberg Nr. 4“ -Feuerwehrgerätehaus Scheppau- (Unteg GmbH 2022).
Planungsziele:
Die Feuerwehrplanung 2020-2025 der Stadt Königslutter am Elm sieht für die Ortschaft Scheppau die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses vor. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ erforderlich, um eine bauliche Inanspruchnahme planungsrechtlich abzusichern. Für den Änderungsbereich wird im Parallelverfahren die entsprechende Flächennutzungsplanänderung durchgeführt (54. Änderung). Gemäß dem Entwicklungsgebot sind verbindliche Bauleitpläne (Bebauungsplan) aus der Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) zu entwickeln.
Entsprechend den zuvor genannten Entwicklungszielen wird in dem Geltungsbereich eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5. BauGB festgesetzt. Auf der Fläche ist die Errichtung von baulichen Anlagen zulässig, die der Feuerwehr und der Sicherung des Brandschutzes dienen und die dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind – hierzu zählen u. a. Fahrzeughallen, Geräteräume sowie Sozialräume, Schulungs- und Seminarräume sowie Stellplätze.
Königslutter am Elm, den 22.09.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl