Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Geltungsbereich ohne Maßstab, genordet - Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 "Domäne Schickelsheim" mit örtlicher Bauvorschrift

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 "Domäne Schickelsheim" mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.

Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 „Domäne Schickelsheim“ mit örtlicher Bauvorschrift

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes befindet östlich der Stadt Königslutter am Elm in der Flur 1 und 2 der Gemarkung Schickelsheim. Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Ortslage Schickelsheim (Bestand inklusive der historisch denkmalgeschützen Domäne mit den zugehörigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, der Parkanlage und Wohngebäuden) sowie eine geplante Erweiterungsflächen östlich der L644. Die Größe des gesamten Plangebiets beträgt ca. 9,57 ha.

Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung wird der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziele:
Mit der Planung soll die derzeit als „Splittersiedlung im Außenbereich“ bewertete Ortslage erstmalig überplant werden und somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung von Schickelsheim ermöglicht werden.

Neben der Sicherung des Bestands der Domäne Schickelsheim inklusive zugehöriger landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, Parkanlage und Wohngebäuden, sollen die Voraussetzungen für neue Arbeits- und Wohnmöglichkeiten entwickelt werden.

Um entsprechendes Baurecht für die Umsetzung des Vorhabens zu erwirken, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
 
Königslutter am Elm, den 24.07.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
 

gez. Bädekerl

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