Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 61. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) sowie die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.
61. Änderung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan Klein Steimke Nr. 1 „Freiflächen Photovoltaik Klein Steimke“
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich nördlich der Ortslage Klein Steimke und östlich der Ortslage Glentorf. Der Planbereich grenzt im Norden an die Gemeindegrenze der Stadt Königslutter am Elm und im Süden an die nördlichste Wohnbebauungsstruktur der Gemarkung Klein Steimke an. Betroffen ist die Gemarkung Klein Steimke, Flur 1, Flurstück 19/3.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 20,13 ha.
Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung werden der Änderungsbeschluss der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsziele:
Ziel der Planung ist es, die Flächen im Geltungsbereich für eine Inanspruchnahme durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorzubereiten. Mit dieser Planung soll ein Beitrag zur Energiewende durch Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen geleistet werden.
Um entsprechendes Baurecht für die Umsetzung des Vorhabens zu erwirken, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes von „Fläche für Landwirtschaft“ in „Sondergebiet: Photovoltaik“ sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet: Photovoltaik“ notwendig.
Die 61. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen Photovoltaik Klein Steimke“ durchgeführt.
Königslutter am Elm, den 19.12.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl