Bekanntmachungen über verschiedene Widmungen im Stadtgebiet Königslutter am Elm

Erstellt von Leila Adam-Flohr

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung vom 09.04.2024 beschlossen, verschiedene Verkehrsflächen im Stadtgebiet Königslutter am Elm im Sinne des § 6 Nieders. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz zu widmen, d. h. sie werden als öffentliche Verkehrsflächen auf Dauer für den Gemeingebrauch bereitgestellt und damit in das Straßenbestandsverzeichnis eingetragen.

Zu den einzelnen Bekanntmachungen gelangen Sie über die folgenden Links:
 

Bekanntmachung über die Widmung einer Straße in der Ortschaft Boimstorf, Königslutter am Elm

Bekanntmachung über die Widmung von zwei Straßen in der Ortschaft Bornum, Königslutter am Elm

Bekanntmachung über die Widmung einer Straße, einer Straßenverlängerung und eines Verbindungsweges in Königslutter am Elm, Kernstadt

Bekanntmachung über die Widmung eines Straßenabschnittes in der Ortschaft Lauingen, Königslutter am Elm

Bekanntmachung über die Widmung zweier Straßen und eines Straßenabschnittes in der Ortschaft Ochsendorf, Königslutter am Elm

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