Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Bornum Nr. 8 „Kita auf der Bünne“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 05.12.2023, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 19.01.2024 ortsüblich bekannt gemacht wurden.

Bebauungsplan Bornum Nr. 8 „Kita auf der Bünne“

Plangeltungsbereich: Der Geltungsbereich befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand von Bornum am Elm. Es handelt sich dabei um eine etwa 0,56 ha große Ackerfläche, welche unmittelbar südlich an das Neubaugebiet „Neuer Garten“ und die Gemeindestraße „Auf der Bünne“ angrenzt. Konkret handelt es sich dabei um das zwischenzeitlich (nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses) neu vermessene Flurstück 110/5 der Flur 1 in Bornum am Elm (ehemals Teilfläche von Flurstück 110/4, Flur 1, Bornum am Elm), welche derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. (siehe Darstellung Geltungsbereich).

Planungsziel: Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Kindertagesstatte in Bornum am Elm geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, die rechtliche Grundlage zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte zu schaffen um die Kapazitäten der kommunalen Betreuungseinrichtungen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Vor dem Hintergrund des vorhandenen Wohnschwerpunktes in Bornum am Elm sowie der kürzlich erfolgten Entwicklung eines neuen Baugebietes, ist die Umsetzung des Vorhabens erforderlich. 

Aus diesem Grund setzt der vorliegende Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindergarten" fest. Damit wird außerdem sichergestellt, dass sich der Nutzungszweck des Grundstücks auf die intendierte Inanspruchnahme beschränkt und keine generelle Bebauungsmöglichkeit zulässt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich. 

Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

https://www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen

oder
https://www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell

 

Königslutter am Elm, den 13.09.2024

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Bädekerl

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