Bundestagswahl am 23.02.2025 - Briefwahlunterlagen beantragen

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 verändern sich die Fristen für die Vorbereitung der Wahl. Dadurch stehen auch die Stimmzettel für die Briefwahl frühestens ab dem 06.02.2025 zur Verfügung.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 zugestellt. Auf der Rückseite ist ein Wahlscheinantrag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen abgedruckt.

Der Antrag muss mindestens die vollständigen Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum und ggfs. die abweichende Zustellanschrift des Wählers beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst gestellt sein. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden, jedoch nicht telefonisch. Nutzen Sie hierzu bitte unseren Online-Antrag oder den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Angaben übermittelt werden.

Beachten Sie bitte, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel (06.02.2025) versendet werden können.

 

Im Rathaus Am Markt 1, 1. Obergeschoss, kleiner Sitzungssaal, wird auch wieder das Briefwahlbüro eingerichtet. Dort besteht die Möglichkeit, die Briefwahl auch gleich vor Ort auszuüben. Die Öffnungszeiten geben wir Ihnen noch bekannt. 

 

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