Bekanntmachung - Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung(Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB

Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Externe Fläche zur Kompensation, ohne Maßstab, genordet

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm: Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung(Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB - Bebauungsplan Groß Steinum Nr. 5 "Försters Wiese" mit örtlicher Bauvorschrift

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans (mit örtlicher Bauvorschrift) sowie dem zugehörigen Umweltbericht und Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Bebauungsplan Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ mit örtlicher Bauvorschrift

Aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreises Helmstedt haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum ersten Auslegungsverfahren haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

•    Vergrößerung des Wendehammers. Da in diesem Zuge eine Anpassung der Flächen für den öffentlichen Verkehrsraum sowie der Grundstücksflächen erfolgte, wurde eine entsprechende Neubilanzierung für den Umweltbericht durchgeführt.

•    Anpassung hinsichtlich der textlichen Festsetzung 4.1. Da die Unterhaltung des angrenzenden Grabens von der westlich angrenzenden Ackerfläche erfolgen kann, bedarf es nunmehr keiner räumlichen Steuerung der Anpflanzungsvorschrift mehr.  Ebenfalls erfolgte eine entsprechende Konkretisierung der Formulierung.

Textliche Festsetzung Nr. 4.1 „alt“: Innerhalb der Flächen Für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind vom Erschließungsträger auf einem 3 m breiten Streifen, angrenzend an den bestehenden Graben III. Ordnung, eine extensive Kräuter-/Grasmischung (z. B. von Rieger und Hofmann, Regiosaatgut} anzulegen. Auf der verbleibenden 2 m breiten Fläche ist vom Erschlie-ßungsträger eine Baumreihe mit heimischen, standortgerechten Gehölzarten (Bäume II. Ordnung, z. B. Feldahorn, Ebersche, Hainbuche, Vogelkirsche, Traubenkirsche) anzupflanzen. Die Maßnahme ist spätestens innerhalb der nächsten Pflanzperiode (Oktober -März) nach Gebäudefertigstellung vorzunehmen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch den Eigentümer gleichartig zu ersetzen.

Textliche Festsetzung Nr. 4.1 „angepasst“: Innerhalb der nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzten Flächen für  Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind vom Erschließungsträger auf einem 5 m breiten privaten Streifen eine extensive Kräuter-/Grasmischung mit Regiosaatgut anzulegen. Auf der Grünfläche ist auf einem mind. 3 m breiten Streifen eine durchgehende Baum-Strauchreihe mit heimischen, standortgerechten Geh0lzarten (s. Pflanzliste) anzupflanzen. 
Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang durch den Eigentümer gleichartig zu ersetzen. Ein Rückschnitt der Sträucher darf höchstens bis zu einer verbleibenden Höhe von 1,5 m durchgeführt werden. Versiegelungen oder bauliche Anlagen sind im privaten Grünstreifen unzulässig.

•    Es wurde eine Festsetzung hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung auf den Baugrundstücken hinzugefügt:

Das auf den Wohngrundstücken anfallende Niederschlagswasser ist aufgrund der oberflächennah zu erwartenden Grundwasserstände ausschließlich mittels Flächen bzw. Muldenversickerung schadlos über die belebte Bodenzone zur Versickerung zu bringen. Für Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen sind die einschlägigen Regelwerke, insbesondere das DWA Arbeitsblatt A 138 sowie das DWA Merk-blatt M 153 eigenverantwortlich einzuhalten.

•    Analog zu den zuvor aufgeführten Punkten erfolgte eine Anpassung der  Be-gründung zu den geänderten Sachverhalten.

Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich östlich der Stadt Königslutter am Elm in der Ortschaft Groß Steinum. Der Geltungsbereich liegt hier am westlichen Ortsrand auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche und wird im Norden von einer Fläche selber Nutzung begrenzt. Im Osten grenzen vorhandenen Grundstücke mit Einfamilienhäusern an das Plangebiet an. Diese werden von der Straße Am Herzberg erschlossen. Südlich beinhaltet der Planbereich einen bestehenden Feldweg, der an die Straße Am Herzberg anschließt und im Zuge der Erschließung ausgebaut werden soll. Die westliche Begrenzung stellt ein nach Norden verlaufender Entwässerungsgraben dar. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich der Flurstücke 15/2 und 16, Flur 4 der Gemarkung Groß Steinum. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1 ha.

Zum Ausgleich der betroffenen Biotoptypen ist ein Kompensationsbedarf von 5696 Werteinheiten (2.698 m²) zu erbringen bzw. auszugleichen. Ebenso ist zum Ausgleich des betroffenen Schutzgutes Boden ein Kompensationsbedarf von 802 m² zu erbringen bzw. auszugleichen. Die notwendige Kompensation erfolgt auf der auf einer extern zugeordneten Fläche „Gemarkung Groß Steinum, Flur 6, Flurstück 66“ (siehe Lageplan).

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte überarbeitete Entwurf des o.g. Bebauungsplans (mit örtlicher Bauvorschrift) bestehend aus der Planzeichnung + Begründung mit Umweltbericht und bereits vorliegende Umweltinformationen, liegen in der Zeit vom 10.01.2024 bis einschließlich 29.01.2024 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7 aus.

Während der Auslegungsfrist (Veröffentlichung) können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, (per E-Mail), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.

Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an carsten.woyde@koenigslutter.de oder franziska.biernoth@koenigslutter.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf den zuvor genannten Auslegungszeitraum verkürzt wird.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel vorgenommen.

Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:

  • Boden

Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung sowie Hinweis auf Bodenfunde in naher Umgebung des Plangebiets.

  • Wasser

Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.

  • Luft/Klima

Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.

  • Arten und Lebensgemeinschaften

Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogelkartierungen insbe­sondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes der 16 vorgefundenen Arten.

  • Landschafts-(Orts-)bild

Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.

  • Mensch (Immissionsschutz)

Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.

Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
  • Landschaftsplan der Stadt Königslutter,
  • Landkreis Helmstedt
    • Stellungnahme zum Immissionsschutz, Umweltbericht sowie zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zu den Gestaltungsvorschriften und zum Niederschlags­wasser­beseitigung, Lärmschutz, Erdwärmenutzung, Archäologischen Funden und Befunden
  • Feldmarkinteressenschaft Groß Steinum
    • Stellungnahme bezüglich des Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
  • Wolfsburger Entwässerungsbetriebe
    • Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung.
  • LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst
    • Stellungnahme über Kampfmittelverdacht.
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
    • Stellungnahme bezüglich des Immissionsschutzes, Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
  • Niedersächsisches Landvolk, Braunschweiger Land e.V.
    • Stellungnahme bezüglich des Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
  • Regionalverband Großraum Braunschweig e.V.
    • Stellungnahme bezüglich Hochwasserschutz.
  • Stadt Königslutter
    • Stellungnahme bezüglich Gestaltungsvorschriften, Pflanzvorschriften, Niederschlags­wasser­beseitigung
  • UV Schunter
    • Stellungnahme bezüglich Hochwasserschutz.
  • Herr Kramer
    • Stellungnahme bezüglich Gestaltungsvorschriften.

Folgende Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in Groß Steinum, Stadt Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
  • Umweltbericht des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in Groß Steinum, Stadt Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
  • Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in der Ortschaft Groß Steinum der Stadt Königslutter am Elm (TÜV Nord Umweltschutz 2022).
  • Orientierendes Baugrundgutachten Erschließungsmaßnahme B-Plan Groß Steinum Nr. 5 – Försters Wiese- (Unteg GmbH 2022).

Planungsziele:

Im Nordwesten der Ortschaft Groß Steinum soll auf einer zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Wohngebiet ausgewiesen werden. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes -Groß Steinum Nr.5 „ Förster Wiese“ mit örtlicher Bauvorschrift -  erforderlich, um die bauliche Inanspruchnahme planungsrechtlich abzusichern. Planungsziel ist es, eine bedarfsgerechte Wohnbaulandentwicklung in einer infrastrukturell guten Lage zu ermöglichen. So soll das Dorf und die Einwohnerstruktur zeitgemäß weiterentwickelt werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt den von der Planung betroffenen Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ dar. Der vorliegende Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan samt der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen

oder

www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell

Königslutter am Elm, den 15.12.2023

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Bädekerl

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